Wenn Sie FREUDE daran haben Menschen zu helfen sind Sie bei uns richtig.Sie wollen sich weiterbilden oder andere Mitglieder weiterbilden , dann kommen Sie zu uns.
Sie interessieren sich für verschiedenste Bereiche und möchten sich Informieren, dann nutzen Sie unseren Veranstaltungen. ( Mitgliedschaft keine Pflicht!) Sie melden sich spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung unter Punkt Anmeldungen an, damit wir Zeit haben zu organisieren. Unter Punkt Newsletter können Sie sich informieren welche Themen im jeweiligen Monat angeboten werden.
WIR FREUEN UNS AUF SIE!
Anträg zur Mitgliedschaft einfach ausdrucken und an uns senden.
Der Mitgliedschaftsbeitrag / Jahr sind € 84.- (Bei Eintritt unterm Jahr aliquot € 7.-/ Monat bis Ende lfd.Kalenderjahr)
Sie können uns auch fördern, indem Sie als passives Mitglied spenden
Unser Verein ist noch sehr jung und wir freuen uns auf Ihre Mithilfe.
Näheres können Sie bei unserer Obfrau Doris Moosmann erfahren.
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STATUTEN:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen
verweigert werden. Ein ordentliches Mitglied ist man erst bei Bezahlung der Mitgliedschaft und dem Besuch einer Veranstaltung
mit der Frist von 3 Monaten und der Verpflichtung mindestens 4 Veranstaltungen pro Jahr zu besuchen. Jedes ordentliche
Mitglied erhält zum Nachweis seiner Mitgliedschaft einen Ausweis. Diese sind bei Beendigung der Mitgliedschaft an den
Vorstand zurückzugeben.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss und bei juristischen Personen durch Verlust der
Rechtspersönlichkeit
2) Der freiwillige Austritt kann nur zum 31.12. erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 3 Monat vorher schriftlich
mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die
Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich
3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz einmaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die
Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt
4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer
Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens sowie wegen eines Verhaltens, das gegen das Vereinsinteresse
verstößt, verfügt werden
5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über
Antrag des Vorstands beschlossen werden
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1) Rechte:
a) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins
zu beanspruchen. Eintrittsgelder für diverse Veranstaltungen sind jedenfalls zu bezahlen
b) Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur ordentlichen und
Ehrenmitgliedern zu
c) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
d) Mindestens 1/10 der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung
verlangen
e) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren.
Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden
2) Pflichten:
a) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen,
wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte
b) Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten
c) Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung
beschlossenen Höhe verpflichtet
d) Jedes Mitglied verpflichtet sich mindestens 4 Veranstaltungen pro Jahr zu besuchen, dann bleibt die aktive
Mitgliedschaft erhalten, ansonsten wird er als außerordentliches (passives) Mitglied eingestuft
e) Innerhalb 3 Monaten nach Besuch eines Workshops oder eines Vortrages wird die ordentliche (aktive)
Mitgliedschaft vom Vorstand bestätigt
Antrag für die Mitgliedschaft (PDF, 315kb)
